Die Mitgliedschöre des CHVOÖ haben die Möglichkeit, für die Arbeit mit externen Referent/-innen (etwa Stimmbildner/-innen, externe Chorleiter/-innen, Klavierbegleitung, Bewegungscoaches usw.) um einen finanziellen Zuschuss anzusuchen. Der CHVOÖ gewährt pro Halbtag eine Unterstützung von 50 Euro (insgesamt maximal 150 Euro im Kalenderjahr). Ansuchen können mit einer Bestätigung der getätigten Ausgaben an chvooe@chvooe.at gesendet werden.
Für Kinderchöre / Jugendchöre / Schulchöre gibt es eine eigene Regelung:
Diese Chöre können ebenfalls um einen Zuschuss ansuchen. Hier ist die Unterstützung aber nur möglich, wenn im Voraus (also bevor ein Workshop oder dergleichen stattfindet) mit dem unten verlinkten Formular darum angesucht wird.
Nach der Genehmigung durch den CHVOÖ kann der Referent / die Referentin direkt mit dem Chorverband abrechnen. Die Unterstützung beträgt bis zu 50 Euro pro Workshopstunde (insgesamt maximal 250 Euro im Kalenderjahr). Eventuell darüber hinaus gehende Honorare oder etwaige Spesen (Fahrtkosten, Verpflegung usw.) müssen vom Referenten / von der Referentin direkt mit dem Chor verrechnet werden.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. Die Zuschüsse sind jeweils pro Kalenderjahr gedeckelt.
Weiter Informationen über mögliche Referenten bekommen sie vom
Landeschorleiter Alexander Koller
Mail: alexkoller@gmx.at
Tel: +43 699 17 501 685
Wer darüber hinaus geeignete Referent/-innen kennt oder sich vielleicht selbst als solche/-r fühlt, schreibt bitte ein Mail an chvooe@chvooe.at.
Schau doch mal vorbei!